Tagesordnung
zur ordentlichen Mitgliederversammlung
am Dienstag, 27.06.2023 um 19.00 Uhr
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!
Der Vorstand
Jeder Todesfall bringt nicht nur Trauer und Schmerz mit sich, sondern verursacht auch hohe Kosten. Die Absicherung über gesetzliche Krankenkassen ist nach mehreren Kürzungen seit dem Jahre 2004 durch die Gesetzgebung gänzlich ausgeschlossen.
Deshalb ist es sinnvoll, über ein zusätzliches Sterbegeld verfügen zu können.
Wir bieten unseren Mitgliedern schon seit 1920 einen verlässlichen Schutz.
Wir haben eine grundsolide, ehrenamtliche Finanzverwaltung und unterstehen der Aufsicht des Regierungspräsidenten in Düsseldorf und sind Mitglied im Deutschen Sterbekassenverband.
Alle erwirtschafteten Überschüsse kommen ausschließlich unseren Versicherten zugute.
Tarif 8 Tarif 16
Todesfallsumme 920,00 € 1.840,00 €
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15 – 25 Lebensjahr 1,20 € 14,40 € 2,40 € 28,80 €
26 – 30 Lebensjahr 1,60 € 19,20 € 3,20 € 38,40 €
31 – 35 Lebensjahr 2,00 € 24,00 € 4,00 € 48,00 €
36 – 40 Lebensjahr 2,40 € 28,80 € 4,80 € 57,60 €
41 – 45 Lebensjahr 3,20 € 38,40 € 6,40 € 76,80 €
46 – 50 Lebensjahr 4,00 € 48,00 € 8,00 € 96,00 €
51 – 55 Lebensjahr 4,80 € 57,60 € 9,60 € 115,20 €
Auszüge aus der Satzung:
Nach Vollendung des 85. Lebensjahres sind keine Beiträge mehr zu zahlen.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind entsprechend der Satzung beitragsfrei bei den Eltern mitversichert. Danach ist eine Aufnahme in die Sterbekasse zu unseren geringen Monatsbeiträgen möglich und sinnvoll.
Die Wartezeit von nur 6 Monaten entfällt bei Unfalltod, der Versicherungsschutz beginnt sofort mit der Aushändigung des Versicherungsscheines und Eingang des ersten Beitrages.
Die komplette Satzung der Sterbekasse wird Ihnen gerne zugeschickt.
Die Teilnahme an der jährlich stattfinden Mitgliederversammlung wird ausdrücklich gewünscht.
Termin und Ort werden hier und in der örtlichen Presse ca. 4 Wochen vor Termin bekannt gegeben.